Schall-Immissionsschutz

Geräuschimmissionen werden gem. Bundesimmissionsschutzgesetz genau dann als Lärm bezeichnet, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Folgende Leistungen im Bereich Schallimmissionsschutz biete ich an:

  • Erstellung von 3-D-Simulatione mit der Software SoundPlan zur Untersuchung von
    • Industrie- und Gewerbelärm
    • Verkehrslärm
    • Sport- und Freizeitlärm
  • Schalltechnische Dimensionierung von Lärmminderungsmaßnahmen
  • Erstellung von Schallimmissionsprognosen nach der Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA-Lärm) z.B. im Rahmen der Genehmigungsplanung